Bauzeitversicherung
Für Neubauten sowie für wesentliche An- und Umbauten mit einer Wertvermehrung über CHF 50'000 oder über 50% des bisherigen Versicherungswertes ist bei der GVZ vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung abzuschliessen.
Das Bauamt beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.