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Bauzeitversicherung

Für Neubauten sowie für wesentliche An- und Umbauten mit einer Wertvermehrung über CHF 50'000 oder über 50% des bisherigen Versicherungswertes ist bei der GVZ vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung abzuschliessen.

Das Bauamt beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.

Zuständige Abteilung

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