Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde?
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei uns bei der Einwohnerkontrolle abmelden. Das können Sie entweder persönlich am Schalter oder über das eUmzugCH Portal der Schweiz.
Folgende Unterlagen benötigen wir für die Abmeldung:
Schweizer:
- Schriftenempfangsschein
- Amtlicher Ausweis
Ausländer:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle ab.
Umziehen leicht gemacht mit eUmzugCH
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen für die Abmeldung über das eUmzugCH Portal der Schweiz (Link siehe unten).
Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Umzug die Meldepflicht (Abmeldung und Anmeldung) gegenüber den Einwohnerdiensten in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen. Die Verarbeitung bei den kommunalen Einwohnerdiensten sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gemeinden vollständig elektronisch, gestützt auf nationale Meldestandards (eCH-0093 und weitere). Gemeinden und der Kanton Zürich unterstützen die meldepflichtige Bevölkerung bei den Meldeprozessen Wegzug/Zuzug, Umzug innerhalb der Gemeinde, Wegzug in einen anderen Kanton sowie Zuzug in den Kanton Zürich in einem einfachen verständlichen elektronischen Angebot als Alternative zum Schaltergang. Zur Zeit schliessen sich weitere Kantone dieser Verbundlösung eUmzugCH an.
Links
Die Einwohnerkontrolle beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.