Navigieren in Ellikon an der Thur

Pass- und Kombi-Anträge (Pass und ID zusammen)

Der Pass (seit 2010 mit Datenchip) oder das „Kombi“ können nur beim kantonalen Passbüro beantragt werden. Die Antragsteller müssen ihren Wohnsitz im Kanton Zürich haben.

Den Antrag und die anschliessende Terminvereinbarung zur Erfassung der biometrischen Daten wickeln Sie am besten online über www.schweizerpass.ch ab. Wer kein Internet hat, kann den Antrag unter 043 259 73 73 stellen, muss jedoch mit einer Warteschlaufe rechnen.

Ohne vorherigen Antrag (online oder telefonisch) und ohne Termin für die Erfassung der Daten, können keine Ausweise ausgestellt werden. Vor Ort im Passbüro werden keine Anträge entgegengenommen.

Die Produktion des Passes und der IDK dauert maximal 10 Arbeitstage. Die Ausweise werden vom Produktionsort eingeschrieben an die im Antrag erfasste Lieferadresse verschickt. Voraussetzung für einen Versand an die Privatadresse ist, dass die früheren Ausweise zum Termin mitgebracht und entwertet wurden. Andernfalls müssen die neuen Ausweise – gegen Abgabe der alten Dokumente – abgeholt werden.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Am vereinbarten Termin werden die biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke, Unterschrift) erfasst (kein eigenes Foto nötig). Frühere Pässe und IDKs sind mitzubringen, egal, ob sie noch gültig oder bereits abgelaufen sind. Sie müssen entwertet werden, bevor neue Ausweise zugestellt werden können. Bei Verlust ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle vorzuweisen.

  • Neu eingebürgerte Personen müssen sich mit ihrem ausländischen Pass ausweisen. Ein Ausländerausweis (= Aufenthaltsbewilligung B, C, F und N) genügt nicht.
  • Bei Neugeborenen ist entweder ein Geburtsschein, ein Familienausweis (Familienbüchlein), oder eine Meldebestätigung mitzunehmen.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die alleine, oder nur mit einem Elternteil erscheinen, benötigen bei gemeinsamem Sorgerecht die schriftliche Zustimmung nicht anwesender Elternteile. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist ein entsprechender amtlicher Nachweis nötig (z.B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung).

Kosten

Ausweisart Kosten (inkl. Porto) Gültigkeit
Pass Erwachsene: CHF 145.00 10 Jahre
Pass Kinder (0-18 Jahre) CHF 65.00 5 Jahre
Kombi (Pass + ID) Erwachsene CHF 158.00 10 Jahre
Kombi (Pass + ID) Kinder (0-18 Jahre) CHF 78.00 5 Jahre

Notpass (Provisorischer Pass)

Für den Notpass können Sie ohne Termin beim Passbüro am Sihlquai 253, oder beim Notpassbüro am Flughafen vorsprechen. Er wird vor Ort gedruckt. Da er keinen Datenchip enthält, berechtigt er nicht überall zur Einreise oder zum Transit. Bei grosser Nachfrage kann es zu Wartezeiten kommen. Minderjährige, die einen Notpass benötigen, sollten von den Eltern begleitet sein. Ist das nicht möglich, ist die schriftliche Zustimmung der nichtanwesenden sorgeberechtigten Elternteile vorzuweisen.

Dokumente

Merkblatt Bezug von Schweizer Identitätskarte, Pass und Notpass  [PDF, 294 KB]

Die Einwohnerkontrolle beantwortet Ihnen gerne weitere Fragen.

Zuständige Abteilung