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Einbürgerung schweizerische Staatsangehörige

Die Gemeinde Ellikon an der Thur nimmt Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf Gesuch hin in ihr Bürgerrecht auf, wenn diese

  • seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde Wohnsitz haben
  • in der Lage sind für ihre Familie aufzukommen
  • die Zahlungsverpflichtungen erfüllen
  • keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen aufweisen 

Ist die Person zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen nebst den übrigen Voraussetzungen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton.

Gebühren

  • Bürgerrechtsaufnahmen für Familien CHF 500.00
  • Erwachsene ab 25 Jahren CHF CHF 500.00
  • Jugendliche zwischen dem 18. und 25. Altersjahr CHF CHF 250.00
  • Minderjährige Kinder, die in das Einbürgerungsgesuch der Eltern oder eines Elternteils einbezogen sind, ist die Einbürgerung kostenlos.

Mit der Erteilung des Gemeindebürgerrechts wird automatisch das Kantonsbürgerrecht verliehen. Bitte beachten Sie, dass die Einbürgerung im Kanton Zürich den Verlust bisheriger Bürgerrechte in anderen Kantonen bewirken kann. Wir bitten Sie, dies mit ihren bisherigen Bürgergemeinden abzuklären.

Dokumente

Beantragung Einbürgerung Schweizer in Ellikon an der Thur [pdf, 202 KB]

Zuständige Abteilung

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