Bekanntmachungen von kantonalen Verwaltungsbehörden - Ellikon an der Thur - Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen
Öffentliche Auflage und Anhörung gemäss §§ 7 Abs.2 und 13 Abs.3 PBG. Während der Auflagefrist kann jede Person zur Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis zum 15. Juli 2025 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, einzureichen.