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Einladung zur Gemeindeversammlung am Donnerstag, 26.06.2025

Die Akten und das Stimmregister liegen ab Montag, 04. Juni 2025, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Anfragen im Sinne von § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes müssen zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung im Besitz der zuständigen Behörde sein. Sie sind schriftlich und unterzeichnet einzureichen.