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eUmzugCH (Zuzug/Wegzug/Umzug)

eUmzugCH (Zuzug/Wegzug/Umzug)

Sie möchten einen Zuzug/Anmeldung, einen Umzug/Adressänderung oder einen Wegzug/Abmeldung melden? Die Meldefrist beträgt gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) 14 Tage.

Umziehen leicht gemacht

Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können Einwohnerinnen und Einwohner bei einem Umzug die Meldepflicht (Abmeldung, Anmeldung und Ummeldung innerhalb der Gemeinde) gegenüber den Einwohnerdiensten in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen. Die Verarbeitung bei den kommunalen Einwohnerdiensten sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gemeinden vollständig elektronisch, gestützt auf nationale Meldestandards (eCH-0093 und weitere). Viele verschiedene Gemeinden schweizweit unterstützen die meldepflichtige Bevölkerung bei den Meldeprozessen Wegzug/Zuzug, Umzug innerhalb der Gemeinde, Wegzug in einen anderen Kanton sowie Zuzug in den Kanton Zürich in einem einfachen verständlichen elektronischen Angebot als Alternative zum Schaltergang. Der grösste Teil der schweizerischen Gemeinden haben sich bereits der Verbundlösung eUmzugCH angeschlossen.

Zu-, Um- und Wegzüge

Die Voraussetzungen für Ihre Online-Meldung finden Sie im untenstehenden Link.

Wegzug ins Ausland

Bitte melden Sie sich persönlich bei der Einwohnerkontrolle.

Links

eUmzug CH

Zuständige Abteilung