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Hunde

Meldepflicht/Registrierung

Jeder in der Schweiz geborene Hund muss spätestens im Alter von drei Monaten oder vor der Abgabe aus der Geburtsstätte mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei der Hundedatenbank AMICUS registriert sein. Die Registrierungspflicht bei AMICUS gilt auch bei Hunden, die aus dem Ausland zur Haltung in die Schweiz eingeführt werden.

Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist neben der Meldung an AMICUS auch verpflichtet, den Hund innert zehn Tagen der Wohnortgemeinde zu melden. Dies betrifft Hunde im Alter von mehr als drei Monaten. Dabei sind die wichtigsten Informationen anzugeben:

  • Name und Adresse der Hundehalterin oder des Hundehalters
  • Name
  • Rasse
  • Geschlecht
  • Mikrochipnummer

Die gleiche Meldefrist gilt für Namens- und Adressänderungen, für die Abgabe des Hundes an eine neue Hundehalterin oder einen neuen Hundehalter sowie beim Tod des Hundes.

Haben Sie noch nie einen Hund gehalten und wollen Sie einen Hund übernehmen?

Melden Sie sich bitte zuerst persönlich bei der Einwohnerkontrolle. Nach der korrekten Registrierung verschickt AMICUS eine Registrierungsbestätigung mit einer Personen-ID und einem Passwort. Damit kann die Hundehalterin oder der Hundehalter bestimmte Mutationen (Telefonnummer, Mailadresse, Hundename, Halterwechsel und Todesdatum) elektronisch selber erfassen. Anpassungen von Personendaten nimmt jedoch die Gemeinde vor, Änderungen bei den Hundedaten obliegen den Tierärztinnen und Tierärzten.

Amicus – die nationale Datenbank für Hunde

Hundegebühr

  • Für den 1. Hund (inkl. Kantonsbeitrag): CHF 130.00
  • jeden weiteren Hund (inkl. Kantonsbeitrag): CHF 160.00
  • Blindenhunde / Katastrophenhunde / Therapiehunde mit Ausweisen sind steuerfrei (Nachweis muss jährlich vorgewiesen werden)

Sie erhalten die Hunderechnung bis spätestens Ende März des laufenden Jahres. Eine Reduktion auf die Hälfte der Abgabe wird gewährt, wenn 1. die Hundehaltung nach dem 30. Juni beginnt oder wenn 2. der Hund erst dann das Alter von drei Monaten erreicht. Rückerstattungen zur Hälfte erfolgen nur beim Tod des Hundes vor dem 30. Juni und sofern kein neuer Hund angeschafft wird.

Hundekurse

Um Zwischenfällen mit Hunden vorzubeugen, ist die Sozialisierung und Umweltgewöhnung der Welpen sowie die Ausbildung, Erziehung und das korrekte Führen des Hundes zentral.

Alter des Hundes
- bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton

Welpenförderung
(mind. 4 Lektionen)

Junghundekurs
(mind. 10 Lektionen)

Erziehungskurs
(mind. 10 Lektionen)

8 bis 16 Wochen

ja

ja

nein

16 Wochen bis 18 Monate

nein

ja

ja1ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden

18 Monate bis 8 Jahre

nein

nein

ja

über 8 Jahre

nein

nein

nein

1 ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden

Mit dem Kurs-Guide können Sie herauszufinden, welche Ausbildungspflicht für einen bestimmten Hund besteht:

Kurs-Guide - Hundehalter

Links

Weitere Informationen zum Hundewesen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich:

Robidog Standorte Ellikon an der Thur

Hunde - Kanton Zürich

Dokumente

Zürcher Hundegesetz: Das Wichtigste in Kürze:
Broschüre Hundehaltung - Informationen zum Zürcher Hundegesetz [pdf, 138 KB]

Formular An-/Abmeldung Hund [pdf, 121 KB]

Zuständige Abteilung

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