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Einbürgerung ausländische Staatsangehörige

Leben Sie als Kind ausländischer Eltern in der Schweiz? Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen? Oder sogar hier geboren und aufgewachsen? Dann besteht für Sie die Möglichkeit, sich in der Schweiz einzubürgern.

Folgende Voraussetzungen müssen somit für eine ordentliche Einbürgerung erfüllt sein:

  • Insgesamt 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (Doppelzählung zwischen 8. und 18. Lebensjahr)
  • 2 Jahre bis zur Gesuchstellung ununterbrochener Wohnsitz in Ellikon an der Thur
  • Eingliederung in schweizerische und zürcherische Verhältnisse
  • deutsche Sprachkenntnisse auf den Niveaustufen des GER
  • (Sprechen und Hören: Niveau B1, Lesen und Schreiben:  Niveau A2)
  • Vertrautheit mit schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuche
  • Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
  • Keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz
  • Respektierung der Werte der Bundesverfassung

Aufgabe der Behörde ist insbesondere auch Ihre Integration in der Schweiz zu prüfen.

Bitte beachten Sie, dass Personen mit einer B-Bewilligung oder F-Bewilligung kein Gesuch um Einbürgerung einreichen können.

Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung im Kanton Zürich [pdf, 202 KB]

Kosten Kantonale Gebühren

  • Erwachsene ab 25 Jahren: CHF 500.00
  • Jugendliche (bis 25. Altersjahr): CHF 250.00
  • für minderjährige Kinder, die in das Einbürgerungsgesuch der Eltern oder eines Elternteils einbezogen sind, ist die Einbürgerung kostenlos

Für Kinder, die in das Gesuch ihrer Eltern oder eines Elternteils einbezogen sind, werden keine Gebühren erhoben.

Kosten Gemeindegebühren

  • Erwachsene ab 25 Jahren: CHF 500.00
  • unter 25 jährige: CHF 250.00
  • minderjährige Kinder, die in das Einbürgerungsgesuch der Eltern oder eines Elternteils einbezogen sind, ist die Einbürgerung kostenlos
  • Deutscher Sprachtest (Niveau A2 schriftlich, B1 mündlich) CHF 250.00 Der Test kann noch während des Verfahrens absolviert werden. Die Anmeldung beim Sprachzentrum in Winterthur erfolgt durch die Einbürgerungswilligen Link zum Sprachzentrum Winterthur für Deutschtest (KDE) für die Einbürgerung

Zur Überprüfung der Grundkenntnisse erfolgt ein Gespräch mit dem Sozialvorsteher der Gemeinde. Bitte studieren Sie dazu die Informationsbroschüre Grundkenntnisse über die Schweiz, den Kanton Zürich und die Gemeinde Ellikon an der Thur. Die Broschüre kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

Kosten Bund

  • Erwachsene Einzelpersonen ab 25 Jahren: CHF 100.00, Ehepaare CHF 150.00
  • Jugendliche 18 bis 25 Jahre: CHF 100.00
  • Jugendliche 16 bis 18 Jahre: CHF 50.00
  • minderjährige Kinder, die in das Einbürgerungsgesuch der Eltern oder eines Elternteils einbezogen sind, ist die Einbürgerung kostenlos

 Verfahrensablauf ordentliche Einbürgerungen  [PDF, 137 KB]

Erleichterte Einbürgerung

Die erleichterte Einbürgerung kommt für folgende Personen zur Anwendung:

  • insgesamt fünf Jahre in der Schweiz wohnhaft
  • seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit einem Schweizer Bürger oder einer Schweizer Bürgerin (bei der Heirat war der/die Partner/in bereits Schweizer Bürger/in)
  • Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils

Die wichtigsten Neuerungen dazu finden Sie auf der Website des Staatssekretariates für Migration SEM (siehe Link unten).

Hinweis: Die Zeit in der das Paar in eingetragener Partnerschaft gelebt hat, wird bei der erleichterten Einbürgerung angerechnet. Voraussetzung ist jedoch, dass das Paar im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung offiziell verheiratet ist. 

Kosten Bund

  • Volljährige Einzelpersonen: CHF 900.00
  • Minderjährige: CHF 650.00
  • für minderjährige Kinder, die in das Einbürgerungsgesuch der Eltern oder eines Elternteils einbezogen sind, ist die Einbürgerung kostenlos.

Nur der Bund bzw. das Staatssekretariat für Migration SEM erhebt Gebühren bei der erleichterten Einbürgerung. Die Kosten werden im Voraus erhoben.

Wiedereinbürgerung CHF 500.00
Nichtigkeitserklärung CHF 500.00

Das Staatsekretariat für Migration SEM ist für die erleichterte Einbürgerung zuständig. Auf der Website des Staatssekretariates für Migration SEM finden Sie die häufigen Fragen/FAQ's zum Bürgerrecht.

Verfahrensablauf erleichterte Einbürgerung  [PDF, 126 KB]

Dokumente

Die Dokumente zur Einbürgerung können Sie auf der Gemeindeverwaltung beziehen. Die Informationsbroschüre Grundkenntnisse über die Schweiz, Kanton Zürich und Ellikon an der Thur gibt es nur auf der Gemeinde.
Sie können die übrigen Dokumente für die ordentliche Einbürgerung und weitere Informationen über die ordentliche und die erleichterte Einbürgerung auf der Webseite des Gemeindeamts des Kantons Zürich herunterladen (siehe Link unten).

Häufige Fragen zum Bürgerrecht

Fragen zum neuen Recht (Gesuchseinreichung ab 1.1.2018) - Bund

Links

Einbürgerung - Kanton Zürich

Einbürgerungsverfahren - Bund

Zuständige Abteilung