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Waffenerwerbsscheine

Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuchsformularmuss ausgefüllt und bei uns mit folgenden Beilagen eingereicht werden:

  • Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
  • Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt

Preis: CHF 50.00

Dokumente

Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheins [pdf, 147 KB] 

Änderung des Waffengesetzes aufgrund Anpassung an EU-Waffenrichtlinie

Seit dem 15.08.2019 sind halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität verboten. Das heisst, dass für deren Erwerb neu anstelle eines Waffenerwerbsscheins eine kantonale Ausnahmebewilligung „klein“ benötigt wird. Nur Sportschützen / Sportschützinnen und Waffensammler/innen können kantonale Ausnahmebewilligungen „klein“ beantragen, müssen aber zusätzliche Bedingungen erfüllen, um eine derartige Bewilligung zu erhalten.

Dokumente

Gesuch Ausnahmebewilligung "klein"  [PDF, 60.0 KB]

Links

Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie unter:
Kanton Zürich - Waffen
Bundesamt für Polizei fedpol - Waffen / Munition

Zuständige Abteilung