Navigieren in Ellikon an der Thur

Mieterwechsel (nur für Vermieter)

Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber sind drittmeldepflichtig. Sie müssen Ein- und Auszüge melden, wenn sie

  • eine Wohnung vermieten
  • ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen
  • ein Untermieter oder eine Untermieterin ein- oder auszieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
  • ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin ein- oder auszieht.

Die Meldung muss innert 14 Tagen vom Ein-/Auszug an erfolgen.