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Lebensbescheinigung

Für die Ausstellung der Lebensbestätigung auf dem dafür vorgesehenen Formular sowie für die Erstellung aus dem Einwohnerregister ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Ausländerausweis) zwingend notwendig.

Die Lebensbestätigung kann nur durch ein persönliches Erscheinen am Schalter ausgestellt/beglaubigt werden.

Sollte eine persönliche Vorsprache aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, nehmen Sie bitte mit der Einwohnerkontrolle telefonischen Kontakt auf.

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