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Strafregisterauszug

Privatauszug

In einem Auszug aus dem Schweizer Strafregister, der für Privatpersonen bestimmt ist (genannt Privatauszug), sind Verurteilungen wegen Verbrechen oder Vergehen aufgelistet, und zwar während einer bestimmten Zeit. Diese ist u.a. von der Sanktion abhängig.

Ein solcher Strafregisterauszug kann von Ihnen verlangt werden, wenn z. B. einer dieser Fälle eintrifft:

  • wenn dieser von einem künftigen Arbeitgeber eingefordert wird

    - wenn Sie einen Waffenschein erwerben möchten
  • wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht erwerben möchten


Sonderprivatauszug

In einem Sonderprivatauszug aus dem Strafregister erscheinen nur Verurteilungen, aufgrund derer Ihnen verboten ist:

  • einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Tätigkeit auszuüben 

    mit bestimmten Personen in Kontakt zu treten oder

    - ein bestimmtes Gebiet zu betreten oder zu verlassen.

Dabei geht es um den Schutz von Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen.

Ein Sonderprivatauszug kann von Ihnen nur verlangt werden, wenn Sie eine organisierte Tätigkeit ausüben möchten, die einen regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder andern besonders schutzbedürftigen Personen mit sich bringt (z. B. Sporttrainer, Lehrerin).

Für die Bestellung des Sonderprivatauszugs gilt das Gleiche wie für den Privatauszug. Jedoch muss die Stelle, die Ihre Dienste in Anspruch nehmen möchte, zuvor die Bestätigung des Arbeitgebers ausfüllen und Ihnen unterzeichnet zustellen; darin bestätigt ihr künftiger Arbeitgeber, dass für die Stelle ein Sonderprivatauszug erforderlich ist.