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Friedensrichter

Friedensrichteramt Ellikon an der Thur 2021-2027

Kontaktperson

Herr Benno Lees
8479 Altikon

Tel. 052 346 31 01
benno.lees@bluewin.ch

Friedensrichter sind für folgende Klagen zuständig:

  • Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag usw.)
  • Arbeitsrechtliche Klagen (Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnis usw.)
  • Unterhaltsklagen
  • Erbrechtliche Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen usw.)
  • Nachbarschaftsklagen (Lärm, Einsprachen wegen Sträuchern, Hecken, Bäumen und Bauten, usw.)
  • Persönlichkeitsverletzungen

Die Friedensrichter beraten und erteilen auch Auskunft über Fragen, die das Vorgehen bei Klagen und Begehren betreffen.

Kläger reichen ihre Klage beim Friedensrichter (Adresse siehe oben) ein.

Achtung! Die Friedensrichter sind nicht zuständig bei:

  • Scheidungs- und Trennungsklagen. Diese sind direkt beim Bezirksgericht einzureichen.
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Dafür ist die Schlichtungsbehörde am Bezirksgericht zuständig.
  • Ehrverletzungsprozessen. Hier ist die Staatsanwaltschaft zuständig