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Hundekontrolle

Einwohnerkontrolle Ellikon an der Thur
Andelfingerstrasse 3
8548 Ellikon an der Thur
Tel. 052 375 11 35
gemeinde@ellikonanderthur.ch

Hundekontrolle in der Gemeinde Ellikon an der Thur
Die Hundekontrolle ist Bestandteil der Einwohnerkontrolle. In der Gemeinde Ellikon an der Thur werden alle relevanten Daten zu Hundehalterinnen und Hundehaltern sowie zu ihren Hunden geführt, geprüft und die gesetzlichen Vorgaben zur Hundehaltung umgesetzt. Mit der Adoption oder Übernahme eines Hundes entstehen verschiedene Pflichten, die im Hundegesetz und der Hundeverordnung des Kantons Zürich geregelt sind.

An- und Abmeldung des Hundes, Registrierung

Ihr Hund muss innert 10 Tagen nach Erwerb oder Zuzug bei der Gemeinde Ellikon an der Thur angemeldet werden (Schalter Einwohnerkontrolle oder Online-Schalter).
Erforderliche Unterlagen:

  • Heimtierausweis/Impfbüchlein

Anmeldegebühren:

  • Fristgerechte Anmeldung: CHF 20.00 pro Hund
  • Verspätete Anmeldung: CHF 40.00 pro Hund

Ebenso sind alle allfälligen Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Abmeldung, Halterwechsel, Export sowie Tod des Hundes) der Gemeinde sowie der AMICUS AG über www.amicus.ch oder die kostenlose App animundo innert 10 Tagen mitzuteilen.

Ersthundehaltende

Erstmalige Registrierung 
Wenn Sie erstmals Hundehalterin oder Hundehalter werden, müssen Sie sich vorgängig bei der Einwohnerkontrolle Gemeinde Ellikon an der Thur melden.
Die Einwohnerkontrolle erfasst Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank AMICUS.
Ihre persönlichen Zugangsdaten (Personen-ID und Login) erhalten Sie anschliessend per E-Mail.

Nachdem Sie Ihre Zugangsdaten erhalten haben, kann die Registrierung des Hundes durch einen Schweizer Tierarzt erfolgen.

Kennzeichnung des Hundes

  • Welpen müssen innerhalb der ersten drei Monate durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
  • Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, müssen Sie die Kennzeichnung innert 10 Tagen nach der Einfuhr von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt nimmt auch hier die Registrierung in AMICUS vor.

Haftpflichtversicherung

Für jeden Hund benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens CHF 1`000`000. Dies gilt für alle Hunde, unabhängig von der Grösse und Rasse.

Hundesteuer

Jährlich wird eine Hundesteuer von CHF 130.00 für den ersten Hund und CHF 160.00 für jeden weiteren Hund erhoben. Diese Abgabe wird mittels Rechnung eingefordert und ist bis spätestens Ende März zu begleichen. 

Hunde- und Hundebesitzerausbildung 

Die praktische Hundeausbildung im Kanton Zürich ist für alle Hunde obligatorisch. Ausserdem müssen alle Ersthundehaltenden eine theoretische Ausbildung absolvieren. Die Kursanbieter erfassen den erflogreichen Abschluss der obligatorischen Kurse im AMICUS und geben den Kursabsolventinnen eine Kursbestätigung ab. Diese muss aufbewahrt werden, da sie jederzeit von den Behörden verlangt werden kann.

Hilfreiche Links

 

Für bereits bestehende Hundehalterinnen und Hundehalter (ab 2026)

Für Personen, die bereits einen Hund besitzen, gilt ab 2026:

 

Rottweiler ab 1. Januar 2025 auf Rassetypenliste II

Der Regierungsrat hat am 18. Dezember 2024 entschieden, die Neuanschaffung von Rottweilern ab dem 1. Januar 2025 im Kanton Zürich zu verbieten. In der Hundeverordnung des Kantons Zürich sind unter § 5 Hunderassen der Rassetypenliste II aufgeführt, deren Zucht, Erwerb und Zuzug verboten sind. Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, stellen im Gesamtvergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar. Aus diesen Gründen wird der Rottweiler ab 1. Januar 2025 auf die Rassetypenliste II aufgenommen.  

 

Übersichtsplan - Robidog Standorte 

 

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